Ethik-Kodex




1. Unternehmensmission

Die Gesellschaft ist in besonderem Maße auf die Zufriedenheit ihrer Kunden fokussiert und verfolgt das Ziel, in dem von ihr bedienten Tätigkeitssektor wettbewerbsfähige und absolut professionelle Produkte mit höchstem Qualitätsstandard anzubieten.

Diese Unternehmensziele gehen nach Überzeugung der Gesellschaft notwendigerweise nur mit dem korrekten und unvoreingenommenen Verhalten von Angestellten und Mitarbeitern sowie der Erfüllung der Umweltnormen und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einher.

2. Verantwortung und Korrektheit

INCOLD engagiert sich fortwährend für die Gewährleistung der größtmöglichen Integrität bei der Ausübung der Unternehmenstätigkeit und für die Würdigung der sozialen und Umweltgrundsätze.

Die auf ausgeprägte Integrität gestützte Arbeit ist für die Wahrung unserer Glaubwürdigkeit und des Vertrauens von Kunden, Partnern, Angestellten und gegenüber allen betroffenen Parteien unabdingbar.

Die Gesellschaft gibt darauf acht, dass alle intern operierenden Personen den Grundsätzen der Korrektheit und Sorgfalt bei der Verrichtung ihrer Aufgaben Rechnung tragen. Das Interesse oder der Vorteil der Gesellschaft können in keinem Fall ein unrechtmäßiges oder gesetzwidriges Verhalten seitens der Angestellten veranlassen bzw. rechtfertigen.

Zu diesem Zweck nimmt die Gesellschaft das Management insoweit in die Verantwortung, als es anhand seiner Aktionen das Festhalten an den Unternehmensregeln beweisen muss.

Jeder Angestellte hat die Pflicht, seinem Vorgesetzten alle gegen das Gesetz oder den Ethik-Kodex des Unternehmens verstoßenden Verhaltensweisen zu melden. Ist der Vorgesetzte selbst in den Vorfall involviert, oder sollte er den Verstoß unbewusst bzw. willentlich nicht in angemessener Weise abgewickelt haben, muss der Angestellte den Sachverhalt dennoch der Generaldirektion und/oder dem Verwaltungsrat sowie der im Rahmen des organisatorischen Managementmodells lt. GvD 231/01 bestellten Aufsichtsstelle melden.

Sollte die Gesellschaft Aufträge Dritter annehmen, so verpflichtet sie sich, ein korrektes Verhalten des eigenen Personals zu gewährleisten und die im Hinblick auf die konkreten Eingriffsmodalitäten erhaltenen Weisungen zu befolgen.

3. Datenschutz und Vertraulichkeit

Das Unternehmen handelt nach den Maßgaben der geltenden Gesetzgebung in puncto Datenschutz, wobei die Rechte der Betroffene auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten vollends gewahrt werden. Das Management des Informationssystems gewährt die größtmögliche Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten, die aus welchem Grund oder Zweck auf immer der Gesellschaft bekannt sind und von dieser verarbeitet werden.

4. Auswärtige Beziehungen

Die Anwendung der im Ethik-Kodex festgelegten Grundsätze wird von allen Waren- und Dienstleistungslieferanten vorausgesetzt, die den Kodex zur Gänze akzeptieren müssen.

Die Beziehungen zur Dritten werden nach den Prinzipien bestmöglicher Zusammenarbeit, Verfügbarkeit, Professionalität und Transparenz gehandhabt.

Die Auswahl der Waren- und Dienstleistungslieferanten basiert neben der wirtschaftlichen Angebotsbewertung auch auf der Analyse der Zuverlässigkeit und technischen Kompetenz. Die bereitgestellten Produkte bzw. Dienstleistungen müssen den technischen Anforderungen der Gesellschaft entsprechen.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit kann die Gesellschaft jeweils für die Ausführung und Erbringung bestimmter Aktivitäten bzw. Dienstleitungen Dritte auch fortlaufend in Anspruch nehmen. Die Beziehungen unterliegen in diesem Fall den allgemeinen Vergabebedingungen, die vom Dritten erklärtermaßen zur Kenntnis genommen wurden. Besagte Bedingungen sehen ausdrücklich vor, dass der Dritte ordnungsgemäß angestelltes und nach dem für die jeweilige Kategorie geltenden Tarifvertrag entlohntes Personal in Anspruch nimmt. Der Dritte muss der Gesellschaft darüber hinaus Folgendes aushändigen: die in den allgemeinen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Unterlagen zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung; die Dokumentation, aus der die Konformität der verwendeten Unfallschutzmaßnahmen und -ausrüstungen zu den Sicherheitsnormen hervorgeht; die Unterlagen zur Berufsausbildung des für die Arbeiten bestellten Personals; jede weitere Information, mit der die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Umwelt bestätigt wird. Der Dritte verpflichtet sich außerdem, vertrauliche Informationen oder andere im Zuge des Vertragsverhältnisses in Erfahrung gebrachte Angaben nicht zu verbreiten.

In seiner Eigenschaft als Auftragnehmer/Unterauftragnehmer kann die Drittperson ohne schriftliche Genehmigung von INCOLD S.p.A. weder den Vertrag an Dritte abtreten noch die Ausführung der Arbeiten als Unterauftrag vergeben. Bei genehmigter Unterauftragsvergabe haftet der Auftragnehmer direkt für die Arbeit etwaiger Unterauftragnehmer oder jedes anderen technischen bzw. Hilfslieferanten im Allgemeinen, wie auch für die Erfüllung aller vorgesehenen Gesetzesvorschriften und der aus dem Vertrag hervorgehenden Verpflichtungen.

5. Umweltschutz

Die Gesellschaft fördert die Verbreitung von und Sensibilisierung für Umweltfragen, indem sie die übertragenen Aktivitäten am Firmensitz sowie an jedem anderen Unternehmensstandort umweltfreundlich und nach den geltenden Normen abwickelt.

INCOLD trägt konstant für die Minimierung der Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten Sorge.

Gesetzte Umweltziele:

  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zum Umweltschutz
  • Ständige Verbesserung der Umweltleistung
  • Stärkung des Umweltbewusstseins sämtlicher Mitarbeiter
  • Verringerung des Energieverbrauchs
  • Reduzierung der Ressourcenverschwendung
  • Zusammenarbeit mit den Zulieferern zur Vermeidung von Umweltrisiken

Mitarbeiter und Zulieferer sind gehalten, die Umweltprobleme professionell anzugehen und zur Entwicklung sowie Nutzung der vom Wirtschaftssektor gebotenen Möglichkeiten für die Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft beizutragen.

6. Ethik, Schutz und Sicherheit der Arbeitnehmer

INCOLD würdigt und fördert die grundlegenden Menschenrechte aller für die Gesellschaft operierenden Personen (Mitarbeiter, Zulieferer, Auftrag- und Unterauftragnehmer), die aufgrund ihrer Arbeit weder körperlich noch psychologisch leiden dürfen.

Alle Mitarbeiter der Gesellschaft haben das uneingeschränkte Recht auf Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen.

Kinderarbeit wird von INCOLD nur in den von nationalen und internationalen Gesetzen zulässigen Formen gebilligt und vertreten.

Kein Mitarbeiter darf aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Familienstand, Schwangerschaft und Mutter- oder Vaterschaft, Religion, politischer Überzeugung, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Vermögen, Behinderung, Alter und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft diskriminiert werden.

Jeder Mitarbeiter muss die grundlegenden Bestimmungen und Bedingungen seines Aufgabenbereichs kennen.

Die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Sicherheit am Arbeitsplatz haben stets oberste Priorität, auch wenn die Arbeit infolge der Art der erbrachten Dienstleistungen vorübergehend im Ausland verrichtet wird.

Das Unternehmen gewährleistet den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz nach folgenden Prinzipien und Kriterien:

a) Vermeidung der Risiken

b) Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken

c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle

d) Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits- sowie Fertigungsverfahren, vor allem im Hinblick auf die Verringerung der eintönigen Arbeit und des maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus sowie auf die Abschwächung ihrer gesundheitsschädigenden Auswirkungen

e) Berücksichtigung des Standes der Technik

f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten

g) Planung der Gefahrenverhütung mit dem Ziel einer kohärenten Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz

h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz

i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer.

 

7. Vorbeugung von verwaltungsrechtlichen Vergehen der Gesellschaft (GvD 231/2001).

Aufgrund der Einführung in unsere Gesellschaftsordnung der verwaltungsrechtlichen Haftung für Umweltstraftaten sowie für die fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Rahmen der Sicherheit am Arbeitsplatz, die gleichermaßen von weisungsbefugten und -gebundenen Personen im Interesse bzw. zum Vorteil der Gesellschaft begangen wurden, hat INCOLD S.p.A. das so genannte Organisationsmodell zur Vorbeugung besagter Straftaten lt. Art. 6 und 7 des GvD 231/2001 übernommen.

Das angewandte Organisationsmodell entspricht unter anderem den Empfehlungen lt. Art. 30 des GvD 81/2008.

Dieser Kodex wird weiterhin in den innerhalb des Organisationsmodells ausgearbeiteten Verhaltensgrundsätzen umgesetzt, die alle in den sensiblen Bereichen/Aufgaben tätigen Personen erfüllen müssen.

8. Die integrierte Unternehmenspolitik

Die unter vorstehenden Punkten genannten Grundsätze und Ziele sind im nachstehenden Dokument der Integrierten Unternehmenspolitik ausgewiesen und zusammengefasst.

Als international führendes Unternehmen ist sich INCOLD der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf Mitarbeiter, Umwelt, örtliche Gemeinschaften und auf die Kunden bewusst, mit denen es Beziehungen unterhält.

Dieses Bewusstsein hat zur Feststellung der sozialen und Umwelthaftung geführt, wobei sichergestellt wird, dass die langfristige Entwicklung auf nachhaltiger Basis erfolgt und den Werten sowie Erwartungen von Mitarbeitern, Gesellschaft, Kunden und betroffenen Parteien im allgemeinen Rechnung trägt.

INCOLD hat die ausschlaggebenden sozialen und Umwelttendenzen identifiziert, bei denen im Zuge der kommenden Jahre mit Auswirkungen auf die ausgeübten Tätigkeiten zu rechnen ist und für die es als verantwortungsvolles Unternehmen auftreten möchte.

Aus diesem Grund hat INCOLD auch die angestrebten Umwelt-, Energie- und Gesundheitsschutz- sowie Sicherheitsziele der Arbeitnehmer in das Qualitätsmanagementsystem eingebunden und das integrierte Managementsystem für Qualität, Sicherheit, Umwelt und Energie eingerichtet.

INCOLD setzt fest, dass seine Politik dokumentiert, implementiert, gewahrt und dem gesamten im Namen und auf Rechnung der Organisation tätigen Personal mitgeteilt, dass sie darüber hinaus regelmäßig revidiert, aktualisiert sowie auf der Website und im Intranet des Unternehmens für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht wird.

Die INCOLD S.p.A. Politik bezweckt die Erreichung folgender Ziele:

  • Kundenzufriedenheit
  • Motivierung und Aufwertung der Humanressourcen
  • Verbreitung der Qualitäts-, Sicherheits-, Umwelt- und Energiekultur unter allen Mitarbeitern durch Förderung verantwortungsbewusster Verhaltensweisen
  • Sicherstellung, dass besagte Politik der Art, Größe und Auswirkung der Organisation entspricht und auf allen die Qualität, Sicherheit, Umwelt und Energie betreffenden Aspekten angewandt wird. Sicherstellung, dass in sämtlichen Prozessen die in den geltenden Umwelt-, Energie, Sicherheits- und Gesundheitsschutznormen vorgesehenen bzw. vorgeschriebenen sowie die im Rahmen der Organisation definierten Grenzwerte eingehalten werden. Gewährleistung der kontinuierlichen Verbesserung der signifikanten Umwelt- und Energieaspekte und der Maßnahmen zum Schutz und zur Verhütung der Gefahren am Arbeitsplatz
  • Förderung gegenseitig vorteilhafter Beziehungen zwischen Organisation und Zulieferern

Die Generaldirektion von INCOLD S.p.A. fördert, entwickelt und unterstützt zu diesem Zweck:

  • Die direkte Mitwirkung des Kunden an der Produktentwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Umwelt-/Energieauswirkungen der Produkte und auf die Sicherheit des Endanwenders.
  • Die direkte Mitwirkung und Sensibilisierung der Waren- und Dienstleistungslieferanten im Hinblick auf alle das integrierte Managementsystem beeinflussenden Tätigkeiten, indem der Kauf von sicheren Ausrüstungen mit hoher Energieeffizienz und niedriger Umweltbelastung gefördert und begünstigt wird.
  • Die Organisation der Unternehmensprozesse für die Verbesserung ihrer Effizienz und Effektivität im Einklang mit der kontinuierlichen Entwicklung der Kundenbedürfnisse.
  • Die Organisation und Überwachung der Unternehmensprozesse, die unmittelbar mit Umwelt, Energie und Sicherheit in Zusammenhang stehen, um deren Auswirkungen und Risiken zu vermindern.
  • Die Überwachung der Unternehmensprozesse, die Definition von Kontrollmaßnahmen und die Ergebnisanalyse.
  • Initiativen mit Fokus auf die Verringerung der Umwelt- und Energieauswirkungen, wie zum Beispiel Emissionen in die Luft, der Verbrauch von Wasser- und Energieressourcen, Lärm, Vibrationen, das sichere Management von Chemikalien sowie die konsequente Mülltrennung zwecks Wiederverwertung, durch unentwegte Sensibilisierung des betroffenen Personals und Investitionen in Infrastrukturen, wobei Ziele und mit vorgegebener Frequenz zu überwachende Indikatoren definiert und die erforderlichen Ressourcen zur Erreichung dieser Objektive aufgebracht werden.
  • Das Management der Tätigkeiten mit der Zielsetzung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Umweltschäden zu verhüten.
  • Die Festlegung von Verhaltensregeln und entsprechenden Sanktionen im Zusammenhang mit den Aspekten des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Umweltschutzes (Sicherheits- und Umweltverordnung), denen alle im Umfeld des Unternehmens operierenden Personen Folge leisten müssen.
  • Das Management und die Kontrolle sämtlicher Unternehmenstätigkeiten, von der Forschung bis hin zur Fertigung, besonders was die Erfüllung der zwingenden Anforderungen in Bezug auf Produkte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und Energieeinsparungen anbelangt.
  • Die Achtung der Humanressourcen durch Festlegung von Aufgaben und Verantwortungen, Bereitstellung von auf die Erreichung der gesetzten Ziele ausgerichteten Informationen, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie Schaffung einer attraktiven Arbeitsumgebung, die Motivierung und aktive Mitwirkung gewährleistet.
  • Zusammenarbeit mit den Zulieferern zur Identifizierung und Erreichung beidseitig vorteilhafter Ziele, wobei von den auf Rechnung des Unternehmens operierenden Auftragnehmern die Umsetzung von Kriterien für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer verlangt wird, die denen der eigenen Organisation entsprechen.
  • Die internen Kommunikationen auf den verschiedenen Stufen und Aufgabenbereichen der Organisation im Zusammenhang mit den Aspekten des Integrierten Managementsystems, wobei die Mitwirkung und Sensibilisierung des gesamten Organisationspersonals gefördert wird. Die externen Kommunikationen für die sachgerechte Beantwortung der Anträge Dritter. Hinweis: Die Generaldirektion hat den Beschluss gefasst, die Umwelt- und Energieleistungen nur auf ausdrückliches Verlangen dritter Personen und jedenfalls nach vorheriger Kontrolle durch den Sicherheitsbeauftragten für Umwelt und Energie nach außen bekannt zu geben.
  • Das Team für Qualität, Sicherheit, Umwelt und Energie garantiert volle und konstruktive Unterstützung beim Management der Verbesserungspläne.
  • Die Kultur der kontinuierlichen Implementierung sowohl innerhalb der Organisation als auch bei den Zulieferern.